vom 04.08. bis 12.08.2025 ist die Praxis nicht besetzt.
Vertretung, wie verlinkt....
bitte vermeiden Sie, in unserer Urlaubzeit, Faxe oder Textnachrichten - insbesondere zur Akutbehandlung - zu schicken !
Zur leichteren Kontaktaufnahme mit der Praxis haben wir zusätzlich ein Handy angeschafft - Mobil: +49 178 6170 123
über diese Handy Nr. können auch per SMS , Signal oder Threema Rezepte und sonstiges bestellt werden, ggf. Terminwünsche - (allerdings keine mediz. Beratung) . whatsapp ist möglich, aber vom Datenschutz her auf eigenes Risiko (z.B. Bilder über whatsapp, z.B. Namen über Threema , SMS oder Anruf)
Threema und Signal sind Messenger mit deutlich höherem Datenschutz als whatsapp
Bitte haben Sie Verständnis, daß wir während der Sprechzeiten per Handy keine Telefonate entgegennehmen.
Ab 01.07.2025 gründen wir als zuvor bestehende Einzelpraxen eine Gemeinschaftspraxis. Dies hat natürlich für uns die Vorteile, die bei Zusammenlegung regelmäßig zugrunde liegen, aber auch Vorteile für die Patienten für eine möglichst kontinuierliche und vielseitige Versorgung.
Herr Schulte wird zunächst auf jeden Fall im Schwerpunkt seine Patienten aus der Bergstrasse behandeln, während Herr Dr. Haj Abdo seine vorherigen Patienten versorgt.
Es wird aber , je nach Schwerpunkt auch konsiliarisch beraten bzw zu Rate gezogen.
Wir freuen uns , seit 01.09.2018 eine EVA (Entlastende Versorgungs Assistentin) in unserer Praxis beschäftigen zu können. Frau Morlang ermöglicht uns auf diese Weise, eine intensivere Betreuung zuhause bzw im Heim zu gewährleisten. Sie steht zu jeder Zeit mit dem Arzt in Verbindung, damit ärztliche Entscheidungen bzw ein ärztlicher Hausbesuch schnell organisierbar ist.
Aus aktuellem Anlass: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Hausarztpraxis auch für gesetzliche Krankenkassen bestimmten Regeln unterworfen sind. U.a. das Wirtschaftlichkeitsgebot schreibt ein bestimmtes Vorgehen vor:
- ambulante Behandlung vor stationärer Behandlung. Das bedeutet, ausser im Notfall wird zunächst zum Facharzt überwiesen; dieser plant dann eine Klinik-Behandlung, wenn er/sie erkennt, dass mit
den ambulanten Mitteln nicht ausreichend diagnostiziert bzw therapiert werden kann. Eine Einweisung auf "Wunsch" ist nur dann möglich, wenn kein Facharzt-Termin mittelfristig möglich ist. Dies
wird über die Terminservicestelle der KVWL organisiert. Sie erreichen diese unter der Tel.Nr. 116 117
Weist der Hausarzt stationär ein, obwohl eine ambulante Behandlung/Therapie möglich wäre, haftet dafür der Hausarzt mit seinem
Privatvermögen.
- die gesetzlichen (aber auch zunehmend die privaten) Krankenkassen verweigern unnötig teure
Medikamente. Hier sind insbesondere "Schein-Innovationen" , aber auch "alte" Originalpräparate gemeint. Die Hausarztpraxis haftet dafür, dass Medikamente notwendig und wirtschaftlich
sind.
An dieser Stelle verlinken wir die Richtgrößen / Budgets für Arznei und Heilmittel
Natürlich versuchen wir, bei all diesen Regelwerken (die letztlich aber auch unsere Beiträge unter Kontrolle halten) die möglichst optimale medizinische Versorgung zu gewährleisten.