Aktuelles zur Entwicklung der Corona-Virus-Pandemie

 

Seit 18.09.2023 gibt es nun den aktualisierten Impfstoff . Über 60 jährige und chronisch Kranke hätten eine Indikation zur Impfung, wenn nicht die letzte Impfung oder eine Covid-Erkrankung (zuletzt oft eher mild) weniger als 6 Monate vergangen sind.

Im Aufklräungsgespräch weise ich immer auf das sog. "Post-Vac-Syndrom" hin.

Je nach Quelle könnte jede 5000 te bis 100.000 te Impfung dazu führen.  Mehr dazu in der Verlinkung....

 

05.03.2023 ...nun ist wohl beschlossene Sache: die Pandemie ist vorbei (?)

 

Es scheint entschieden zu sein (von Politik und Wissenschaft), dass Covid 19 nun endemisch ist. Durch die nun vollständige Impfung der Bevölkerung - die UNgeimpften werden ja nun auch alle eine Covid-Infektion durchgemacht haben - scheint es  nur noch als "harmloser" Infekt aufzutreten. Dieses könnte sich natürlich bei gefährlicheren Varianten wieder ändern.

Doch vorerst werden die "Maßnahmen" abgeschafft. MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen brauchen nun keine Masken mehr zu tragen, während Patienten/Besucher noch FFP 2 tragen müssen. Dies wird auch bald nicht mehr so sein. Die verschiedenen Zeitpunkte der Maßnahmen begründen sich wohl mit einer mangelnden Abstimmung zwischen Ländern und Bund.

 

Ananmnesebogen / Einwilligungserklärung   

 

bitte füllen Sie vor der Impfung den Anamnese und Einwilligungsbogen aus. Es sollte am PC ausgefüllt werden. Drucken Sie es bitte anschließend aus , unterschreiben Sie und weisen Sie uns

bitte hin, wenn Sie Fragen zur Impfung haben.

 

 

16.10.2022:

erneut gibt es veränderte Vorgaben der Stiko: Zusammenfassend sollten also "Gesunde" insgesamt 3 x geimpft sein. 4 Impfungen (also 2 Boosterungen) sind für > 60 jährige und Personen mit erhöhtem Risiko vorgesehen. Eine 5. Impfung (frühestens 6 Monate nach der 4.) für "Hochbetagte" und besonders kranke Personen.

Möglicherweise wird hiermit auch das vermehrt beachtetete Post-Vac-Syndrom berücksichtigt, das wohl nach ca. jeder 5.000 Impfung auftritt. Hierbei werden ähnliche Symptome beobachtet, wie beim (deutlich häufigeren) Post-Covid Syndrom.

Diesen Empfehlungen schließen wir uns an !

 

Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung hinsichtlich der

  1. Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff
  2. Grundimmunisierung mit Valneva möglich

1. Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff

Die STIKO empfiehlt, für alle Auffrischimpfungen ab 12 Jahren vorzugsweise einen Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff einzusetzen. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen.

a) Ab dem Alter von 12 Jahren kann „Comirnaty Original/Omicron BA.1“ oder „Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5“ eingesetzt werden;
b) Ab dem Alter von 30 Jahren kann alternativ auch mit „Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1“ geimpft werden.

Besteht im Alter von 5 bis 11 Jahren eine Indikation für die Durchführung einer Auffrischimpfung (Indikationen siehe 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung), sollen weiterhin die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.

Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften.

Gesunde Personen, die bereits 3 Impfstoffdosen erhalten haben, sind nach Ansicht der STIKO weiterhin gut vor schweren COVID-19-Verläufen geschützt, auch wenn sie keine Omikron-Infektion durchgemacht haben. Ihnen wird daher derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Eine zweite Auffrischimpfung (2. Booster) bleibt weiterhin nur für Personen ab 60 Jahren und Personen mit erhöhtem Risiko empfohlen (Personengruppen mit besonderer Indikation: siehe Tabelle 3 der 21. Aktualisierung).

Abhängig von den bisher erfolgten Kontakten mit SARS-CoV-2 (Infektionen und Impfungen) kann es bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagten, BewohnerInnen von Altenpflegeheimen, Immundefizienten) sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen.

Betroffene sollten ihre Ärztin / ihren Arzt aufsuchen und sich beraten lassen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzten sollten individuell, unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung entscheiden, ob eine Indikation vorliegt.

 

17.07.2022 

Covid Impfungen sind bei uns zeitnah auf Vereinbarung immer möglich. Ein neuer Impfstoff ist für Herbst wahrscheinlich. Trotzdem wird auch eine 2. Boosterung empfohlen.

 

PCR-Tests werden bei uns grundsätzlich zwischen 10:30 und 11:00 Uhr auf Vereinbarung stattfinden. Ein Frei-Testen ist bei uns grundsätzlich möglich, wenn es die sonstige hausärztliche Versorgung zuläßt. Bringen Sie aber unbedingt die amtlichen Nachweise der Erkrankung mit.

 

Bürgerteste:

Die Entwicklung der Corona Pandemie ist derzeit schwer zu beurteilen. Im Supermarkt trägt vielleicht jeder dritte eine Maske, alt oder jung ? - krank oder gesund ? - gleichermaßen verteilt. Die Regelungen sind eher unklar (Apell auf eigene Verantwortung !)  Viele von uns nehmen die Erkrankung als harmlos wahr, während manche einen erheblichen Schaden zu verzeichnen haben. Die Politik und die Kassen sind nicht mehr bereit, den erhöhten Aufwand der Praxen und Kliniken entsprechend zu berücksichtigen. Auch dort hat sich eine gewisse Erschöpfung breit gemacht. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Klinik-Mitarbeiter kündigen, Praxen unwirtschaftlicher werden. Die KVWL ruft dazu auf, deutlich weniger Bürgerteste anzufertigen. Die Politik hat (absichtlich) ein kompliziertes Regelwerk erstellt.

 

Welche Konsequenzen ziehen wir daraus ?

Im Herbst/Winter wird die Bedeutung der Tests wahrscheinlich wieder steigen. Wir bleiben also vorerst Testzentrum, folgen aber den Anweisungen.

Für jeden Bürgertest legen Sie bitte entweder einen schriftlichen Nachweis der Berechtigung* vor oder füllen zuhause (nicht in der Praxis !) den Selbstauskunftsbogen aus.

Unsere Mitarbeiterinnen werden Sie darüber nicht beraten. Dafür sind die Ämter zuständig. Bitte haben Sie dafür Verständnis !

 

* Nachweis der Berechtigung: z.B. durch schriftlichen Nachweis des entspr. Seniorenheims / Klinik, eine Kino oder Theaterkarte, Nachweis der Pflegegrades des zu Pflegenden......

 

So sind Bürgertestungen nach § 4a in der neuen TestV geregelt

Anspruch auf kostenlose Corona-Tests mittels zertifizierten PoC-Antigentest haben seit dem 30. Juni nur noch folgende asymptomatischen Personenkreise:

  • Kinder bis zum 5. Geburtstag
  • Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht geimpft werden konnten
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung in Absonderung befinden und sich zur Beendigung der Quarantäne freitesten wollen

Besucherinnen/Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen/Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Pflege
  • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
  • Leistungsberechtigte Pflegebedürftige sowie pflege- oder hilfsbedürftige Menschen mit Behinderung in der eigenen Häuslichkeit, die Personen im Rahmen eines „Persönlichen Budgets“ nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen sowie diese beschäftigten Personen
  • Pflegepersonen, z. B. pflegende Angehörige
  • Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben.

Sorgfältige Dokumentation erforderlich

Sollten Sie sich entscheiden Bürgertestungen bei diesem Personenkreis vorzunehmen, ist eine sorgfältige Dokumentation des Ausnahmegrundes erforderlich. Hierzu können Sie beispielsweise das Dokument vom NRW-Gesundheitsministerium nutzen.

Darüber hinaus haben folgende Personenkreise Anspruch auf Bürgertests, wenn Sie einen Eigenanteil in Höhe von drei Euro an den Leistungserbringer entrichten:

  • Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden
  • Personen, die am selben Tag zu einer Person Kontakt haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweisen, schwer an COVID-19 zu erkranken
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App (CWA) des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben (rote Warnmeldung)

Die TestV sieht die Möglichkeit vor, dass die Länder den Eigenanteil ihrer Bürgerinnen und Bürger übernehmen können. Nach unseren Informationen ist dies in Nordrhein-Westfalen nicht vorgesehen.

Nachweise erforderlich

Personen, die auf dieser Grundlage einen Bürgertest in Anspruch nehmen wollen, müssen ihre Anspruchsberechtigung gegenüber dem Leistungserbringer nachweisen. Dazu zählt zum Nachweis der Identität ein amtlicher Lichtbildausweis oder, soweit die zu testende Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis (Kinderreisepass, Schülerausweis). Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann, muss dies durch ein ärztliches Zeugnis im Original nachweisen. Schwangere können auch den Mutterpass vorzeigen. Personen, die mit einer mit COVID-19 infizierten Person in einem Haushalt leben, benötigen als Beleg deren Testergebnis und ein Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift. Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Das BMG stellt auf seiner Internetseite ein Musterformular zur Verfügung, das nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle oder in der Praxis genutzt werden kann: Musterformular Pflegeheim-/Klinikbesuch

Anspruchsberechtigte mit Eigenanteil können ihren Anspruch z. B. durch Vorzeigen einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung oder der CWA-Meldung nachweisen. Bei Kontakten mit Risikopatienten ist eine Selbstauskunft darüber abgeben, dass die Testung zweckgemäß und unter Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro durchgeführt wurde.

 

 

Sonder-Impf-Termine

 

ab Mittwoch 29.12.2021 bis Mittwoch 12.01.2022 finden werktäglich von 12:00 bis 13:00 Uhr , Montags , Dienstags und Donnerstags von 18:00 bis 19:00 Uhr Impfungen statt.

Impfmarathon:  Mittwoch, den 29.12.2021 von 13:00 bis 16:00 Uhr.

Da wir ein Sonderkontingent "BionTech-Impfstoff" erhalten, werden diese Impfstoffe für unter 30 jährige, aber auf Wunsch auch für über 30 jährige angeboten. "Moderna" Impfungen werden selbstverständlich auch laufend angeboten (Dies auch ohne Termin zu den Sprechzeiten)

Bitte kündigen Sie sich per Textnachricht - 0178 6170 123 (s.o.) - an. Füllen Sie auf jeden Fall zuhause vorher den Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung (s.u.) aus und bringen diese unterschrieben mit. (Es ist notfalls aber auch bei uns möglich.)

"Booster-Impfungen" sind nun 3 Monate nach Zweit-Impfungen möglich !

Selbstverständlich erhalten Sie zu jeder Impfung ein "Digitales Zertifikat" .

 

Was können wir gegen Corona tun ? Das wird regelmäßig in reichlichem Maße in der Presse bekannt gegeben - in erster Linie sind es Hygienemaßnahmen und Impfungen. Die Kliniken und Intensivstationen versuchen das Leben der Menschen mit schlechtem Verlauf aufrecht zu erhalten.

 

Medikamente gibt es noch nicht - Versuche waren oft frustran.

 

Aber - wir können etwas für unsere Gesundheit tun:

 

Gut für unser körpereigenes Abwehrsystem sind : Zuversicht !!! , gesunde Ernährung, ggf. Ergänzung durch Vitamine (Vitamin D 4000 IE tgl.), Mineralien (Zink, Selen), angemessene Bewegung (Spazieren gehen, Radfahren, Sport ), Einhalten eines gleichmäßigen Tagesrhythmus (Schlaf 7-8 h), Verzicht auf Nikotin !!! , begrenzen von Alkohol

 

 

Coronavirus-Sonderseite Gesundheits-Ministerium NRW

 

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe - Corona

 

Aufklärungsbogen Covid 19 Impfung   (mRNA / BioNTech / Moderna )

auch in vereinfachter Sprache und in Fremdsprachen

 

(bzgl. Schnelltest beachte s.u. 12.03.)

 

 

24.11.2021 Termine Impf-Marathon / Booster Impfung (zunächst 01.12.2021)

 

Im Rahmen der Booster Impfung erhalten Sie nun eine 3. Impfung. Es handelt sich in jedem Fall um einen mRNA Impfstoff - Moderna oder Biontech. Die Verträglichkeit beider Impfstoffe ist außerordentlich gut. Nebenwirkungen sind vorwiegend im Rahmen des "Impf-Trainings" einzuordnen. Die Unterschiede zeigen keinen klaren Vorteil des einen oder anderen. * Die Booster Impfung wird eindeutig und dringend empfohlen, da die Wirkung nach 2 vorherigen Imfungen mit der Zeit nachgelassen hat. Wir stellen auch bei jüngeren Menschen erheblich schwere Verläufe der Corona Erkrankung fest.

Viel häufiger als Tote auf Intensivstationen treten "long-covid" und "post-covid" Syndrome auf. Sollten Sie eine Beratung und zusätzliche Aufklärung benötigen oder haben Sie schwere Allergien, treten Sie bitte an diesem Tag von der Impfung zurück, da wir im 2 Minuten Takt impfen. An einem anderen Tag nehmen wir uns dann die Zeit und Ruhe, darüber noch getrennt zu beraten. (wie es auch bei den "Erstimpfungen regelmäßig stattfindet)

 

Obwohl es bisher kaum Erstreaktionen auf den Impfstoff gab - vorwiegend vegetative Reaktionen, wie bei anderen Injektionen auch - halten Sie sich bitte ca. 15 Minuten in der Nähe der Praxis oder Wartezimmer auf und melden sich bei Beschwerden.

 

Im Rahmen der Impfung bekommen Sie einen Eintrag in Ihren Impfpass - bei nicht vorhandenem Impfpass holen wir das in den Folgetagen nach. Weiterhin erhalten Sie ein digitales Zertifikat; über die Corona Warn App oder die CovPass App kann der QR Code dann in das Handy eingelesen werden.

 

 

* Während Biontech zunächst als etwas wirksamer schien, wies Moderna eine längere Wirksamkeit nach den Statistiken auf. Die Vektor-Impfstoffe sind insgesamt weniger wirksam, insbesondere Johnson hat zu häufigen Impfdurchbrüchen geführt, so dass nach 1 Monat geboostert werden kann.

 

 

05.11.2021 Booster-Impfungen für "alle" .

Grundsätzlich können alle Personen, bei denen die zweite Impfung 6 Monate zurückliegt, eine Booster Impfung bekommen. Politik und STIKO haben dafür Empfehlungen, die verschieden und täglich verändert angesehen werden. Es sollen natürlich ältere und krankere Personen bevorzugt geboostert werden. Bei Johnson und Johnson Impfungen waren nun die meisten "Durchbrüche"; eine Impfung war nun doch nicht ausreichend. Ein Monat nach Johnson und Johnson Impfung empfehlen wir eine Zweitimpfung und biete diese auch an. In der bei Instagram gezeigten Grafik von quarks.de sehen wir folgenden Verlauf....

 

.......aus Instagram - quarks.de

 

Es scheint bestürzend, dass nach 6 Monaten in dieser Darstellung wohl nur noch ca. 40% Wirkung besteht. Ich werbe allerdings nicht für (noch) kürzere Abstände, da auch jederzeit eine neue Mutation auftreten könnte und dann ohnehin nachgeimpft werden müßte. Wir kennen das von der Grippe-Impfung, die ja auch nur ein Impfversprechen für die laufende Saison gibt.

 

26.09.2021 :      2 G oder 3 G ? ...oder ohne G ?

Wir richten uns natürlich an die Vorgaben, die uns von der Regierung und der Körperschaft vorgegeben werden. Grundsätzlich würde ich mir wünschen, eine 2 G - Sprechstunde ohne Masken, aber trotzdem mit Hygiene und Abstand durchführen zu können. In diesem Fall würde ich - ähnlich wie zuvor die Infektprechstunde - spezielle Zeiten für "Un-geimpfte" einführen. Häufig werden die Gespräche über die Impfung zwar länger und eingehender. Die meisten entscheiden sich dann aber doch für die Impfung. Wir müssen Verständnis dafür haben, dass Fehlinformationen zu erheblichen Unsicherheiten geführt haben.

3.Impfung / Booster : ...ist dzt. vorgesehen für über 80 jährige und Immungeschwächte, deren 2.Impfung mehr als 6 Monate vergangen ist. Dass weitere zunächst auf weitere Impfungen warten sollten, wird auch an möglichen und wahrscheinlichen Mutationen (ähnlich wie bei Grippe) liegen. Sollte der derzeitige Impfstoff die neue Mutation nicht mehr greifen, wird nachproduziert. Das erfahren wir dann aus den Medien ;)

 

29.07.2021

 

digitale Impfzertifikate sind bei uns erhältlich !

Selbstverständlich nach jeder Zweitimpfung. (..und weiteren Impfung (Booster) Aber auch extern geimpfte können das Zertifikat bei uns erhalten.     So gehts:  Bildner TV   (youtube)

 

06.07.2021

 

Die Korrektur der Leitlinien bzgl. der Kreuzimpfung verändert unsere Impfplanung derjenigen, die eine Erstimpfung mit AstraZenenca-Impfstoff haben: für die Zweitimpfung wird jetzt ein mRNA-Impfstoff, z.B. von BionTech angeboten. Dies gilt auch für diejenigen, die in unserer Nachbar-Praxis Dr.Lange/Freie in unserem Urlaub geplant die Zweitimpfung erhalten werden. Nur auf besonderen Wunsch wird als zweites noch der AstraZeneca-Impfstoff verabreicht. Die Kombination/Kreuzimpfung scheint gegen die Delta-Variante einen deutlich besseren Schutz zu bewirken. Noch vor einer Woche haben wir Zweitimpfungen mit AstraZeneca durchgeführt. Ich gehe davon aus, daß diese die ersten für eine mögliche Drittimpfung sein werden. Aber auch die 2 x AstraZeneca geimpften dürfen einen Schutz vor schweren Delta-Verläufen zu etwa 92 % erwarten. Auch ist anzunehmen, dass sich weitere Mutationen bilden werden. Deshalb werden wir tagesaktuell verfolgen, wie am besten umzugehen sein sollte.

 

12.05.2021

 

In den Hausarztpraxen wird nun geimpft, soweit es die Möglichkeiten (weiterhin Lieferengpässe) zulassen. Wir versuchen, uns nach Kräften daran zu beteiligen. Zu den Aufhebungen der Priorisierungen gilt für uns folgendes: die Vektor-Impfstoffe z.B. von AstraZeneca und Johnson&Johnson werden lt. RKI und Stiko für über 60 jährige empfohlen. Wir haben hier das beste Risiko-Nutzen-Verhältnis. Für jüngere soll eine gründlichere (?) Aufklärung erfolgen. Da die Wissenschaft sich dzt. fast täglich aktualisiert, erfährt davon die Bevölkerung genauso aktuell wie die Ärzte. Ja es gibt Risiken, aber diese scheinen immer weniger gefährlich, als die Teilnahme am Strassenverkehr, eine Geburt oder eine Narkose. Trotzdem sind für jüngere offensichtlich die mRNA Impfstoffe von Biontech und Moderna eher zu empfehlen. Auch nach Aufhebung der Priorisierung würden wir gerne bestimmte Berufsgruppen bevorzugen: medizinisches Personal, Kita Mitarbeiter, Lehrer, Lebensmittelhandel, Polizei.... Wir versuchen unsere Liste von dzt > 500 kontinuierlich abzubauen. Bisher haben wir etwas > 300 Personen geimpft. Viele unserer Patienten sind auch schon in den Impfzentren versorgt worden.

Die Verkürzung von Impfabständen würden wir eher nicht empfehlen. Nach einem 4 Wochen Abstand z.B. von AstraZeneca Impfstoff soll der Schutz lediglich bei 50-60% liegen, während bei 12 Wochen Abstand > 80 % Schutz vorliegen soll.

Bzgl. der Impfabstände koordinieren wir uns übrigens mit den Nachbarpraxen, um Urlaubszeiten der Praxen möglichst reibungslos zu überbrücken.

 

Mir gefällt übrigens als seriöse und sehr kurzgefaßte Info vom wdr (auch quarks.de auf instagramm)          www.quarks.de/tag/corona/

 

 

14.04.2021 Guter Beginn der Covid 19 Impfungen

Nach einem guten Start - zwar mit wenigen Impfstoffeinheiten - werden wir nun zunehmend weiter impfen. Impfstoff von AstraZeneca sowie alle anderen Vektorimpfstoffe werden derzeit der Altersgruppe von 60 bis 79 angeboten. Wünschen Sie innerhalb dieser Altersgruppe keinen Vektorimpfstoff, können Sie immer noch auf der Liste zum mRNA Impfstoff - z.B. von Biontech - aufgeführt sein. Gleichzeitig dürfen Sie gerne auch weiterhin sich beim Impfzentrum anmelden. Es ist völlig ok - da, wo Sie zuerst geimpft werden können, sollten Sie es in Anspruch nehmen. Haben Sie aber eine Impfung, z.B. im Impfzentrum bekommen, melden Sie sich bitte von unserer Liste ab (gerne auch per Textnachricht)

 

29.03.2021   Covid 19 Impfungen beginnen nach Ostern ! 

Da wir davon ausgehen, daß Personen aus der Prioritätsstufe 1 schon geimpft sind, werden wir auch schon in der Prioritätsstufe 2 impfen. ( Alter über 70 J. , chronisch Erkrankte mit Demenz, schwerer psychiatr.Erkr. , Diabetes (HBA1c > 7,5) , Niereninsuff., Adipositas III (BMI >40) , Polizei, Lehrer , Kita MitarbeiterInnnen,u.a....

Sind Sie noch aus Gruppe 1 (z.B. > 80 J.) melden Sie sich. Sie werden natürlich bevorzugt geimpft. Personen der weiteren Prioritätsstufen können sich gerne bei uns anmelden.

Hilfreich ist auch, wenn Sie angeben, ob (oder das) Sie mit dem AstraZeneca-Impfstoff einverstanden wären. Mittlerweile ist die Wirksamkeit auch für höheres Alter nachgewiesen. Schwere Nebenwirkungen waren selten, nur bei jüngeren, insbesondere jungen Frauen, die die "Anti-Baby-Pille" (synthetische Hormone) einnehmen.

Zunächst wird es nur wenige Impfungen geben aber:  Das Impf-Tempo wird aber nun kontinuierlich erhöht.

 

12.03.2021

 

ab Montag 15.03.2021 ist es möglich, bei uns den "Schnelltest für alle" zu bekommen. Jeder Bürger darf sich einmal wöchentlich testen lassen. Sie können unter unserer Mobil Nr für SMS, Threema oder whatsapp (bitte nicht anrufen) - 0178 6170 123  - einen Termin bekommen. Gerne können Sie nach dem Tag und die ungefähre Zeit fragen, die Ihnen recht ist; sie können aber auch direkt in die Praxis kommen, um entweder gleich den Test zu bekommen oder etwas zu verabreden. Zunächst werden die Tests in unseren regulären Sprechzeiten durchgeführt. Bringen Sie bitte zum Test Ihre Krankenversichertenkarte mit; bei Folgeterminen auch die von uns zuvor ausgestellte Bescheinigung.

Bitte beachten Sie, daß folgende Regeln unbedingt eingehalten werden müssen: Halten Sie mindestens Abstand von 1,5 m, tragen Sie eine medizinische Maske (z.B. FFP2), beachten Sie die üblichen Hygiene-Regeln.

Sollte der Test positiv sein, wird ein PCR Test angefertigt. In diesem Fall sind Sie ab sofort in Quarantäne ! bis zu einem negativen Ergebnis bzw. wenn es das Gesundheitsamt zuläßt. Der PCR Test braucht allerdings 1-2 Tage, bis wir ein Ergebnis haben. Dies ist in der Regel auch über die Corona App abrufbar.

 

Die Regelungen für Schulen und Kitas, die wir ja seit September 2020 testen, bleiben bis zu den Osterferien unverändert bestehen. Aber auch danach sind uns die Schulen und Kitas besonders wichtig und wir werden weiterhin ein entsprechendes Angebot machen.

 

Bzgl. der Impfstoffe waren wir und viele Patienten verunsichert, ob ein Impfangebot mit dem Impfstoff von AstraZeneca in Anspruch genommen werden sollte. Die Zulassung war auf unter 65 jährige begrenzt, weil sie bei älteren unwirksam sein sollte. Weitere Studien konnten diese Annahme als Irrtum beweisen. Der Schutz vor schweren Verläufen soll mit 94% sogar besser sein, als beim BioNTechPfizer Impfstoff (85%) Da wird es bestimmt noch viel hin und her geben. Die Erfahrungen mit den Impfstoffen sind noch sehr jung. Bitte rechnen Sie bei Impfung (genauso wie bei den bekannten Grippeimpfungen) mit einem "Immun-Training" / mit Symptomen der Infektion, aber deutlich abgeschwächt. Interessant fand ich bzgl des AstraZeneca Impfstoffes den Kommentar von Gesundheitsinformation.de (auch mit Verlinkung zum Beipackzettel). Weitere Informationen sind aber noch zu erwarten.

 

Es erreichen uns Anfragen bzgl. der Priorisierung der Impfung. Haben wir ein wenig Geduld: die Impfungen werden wohl bald u.a. in unsere Hände gelegt. Wenn jetzt schon in anderen Ländern junge Menschen geimpft werden, wird Priorisierung hoffentlich bald kein Thema mehr sein. Sobald genügend Impfstoff da ist, wird - meiner Meinung nach - geimpft, ohne Priorisierung durchführen zu müssen. Bis dahin unterstützen wir, wie es eben geht.

 

15.02.2021

 

Nebenwirkung der Covid 19 Impfung am Beispiel des Produkts von Biontech:

 

Comirnaty®: Die am häufigsten berichteten Impf-reaktionen in der bisher mehrmonatigen Beobach-tungszeit waren Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 80 %), Abgeschlagenheit (mehr als 60 %), Kopf-schmerzen und Schüttelfrost (mehr als 30 %), Gelenk-schmerzen (mehr als 20 %), Fieber und Schwellung der Einstichstelle (mehr als 10 %). Häufig (zwischen 1 % und 10 %) traten Übelkeit und Rötung der Einstichstelle auf. Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) traten Lymph-knotenschwellungen, Schlaflosigkeit, Schmerzen in Arm oder Bein, Unwohlsein und Juckreiz an der Einstich-stelle auf.  (link s.o. vom rki)

 

"Nur ein Pieks"  (??) gilt also nicht ! Bitte berücksichtigen Sie aber auch, daß die meisten Beschwerden, die nach Covid-Impfung häufig auftreten, auch als Immun-Training zu betrachten sein sollten. Es wird im Grunde die Erkrankung in abgeschwächter Form durchgemacht. Eine Minderung der Beschwerden mit fiebersenkenden Mitteln empfehlen wir genauso wenig, wie bei aktiver Covid-19 Infektion. Also nur notfalls sollte Ibuprofen oder Paracetamol benutzt werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einige Tage nach der Impfung sind natürlich selbstverständlich, wenn solche Beschwerden auftreten.

 

25.01.2021

 

bzgl. Termine für die Covid-Impfung rufen Sie bitte die 0800 116 117 02 an oder versuchen Sie es unter www.116117.de   Halten Sie bitte die Einladung zur Impfung dazu bereit.

 

 

11.01.2021

 

Für MitarbeiterInnen von Schulen und Kita`s :

wie zuvor stellt das Gesundheits-Ministerium des Landes NRW auch weiterhin eine Testung auf Covid 19 zur Verfügung. Geändert hat sich, dass  Antigen-Schnelltests statt der bisherigen PCT-Tests angefertigt werden.

Diese gelten zwar als weniger genau, als die PCR-Tests; das Ergebnis haben wir dann aber immer schon 15 Minuten nach erfolgtem Test.

Ab sofort bis zu den Osterferien (26.03.2021) können bis zu 6 Tests pro MitarbeiterIn

frei wählbar durchgeführt werden. Wir bieten an, zwischen Ende Januar und Ende März in Abständen von 2 Wochen zu testen. Das wären zunächst 4 Tests. 2 weitere Tests wären dann noch flexibel möglich in der Praxis durchzuführen, z.B. vor geplanten Kontakten mit besonders Gefährdeten oder zum Ende dieses Zeitraumes.

 

Bescheinigungen bei negativem Ergebnis können auf Anfrage ausgestellt werden, sind aber auch jederzeit bei uns abfragbar. Bei positivem Ergebnis (also wahrscheinlichem Vorliegen einer Covid 19 Infektion) bieten wir einen sofortigen PCR Test an. Das Ergebnis dazu folgt nach wenigen Tagen. Die Quarantäne beginnt dann aber sofort bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Tests.

 

 

 

06.01.2021

 

Die Impfstoffe sind nun da ! Zunächst wird in Impfzentren geimpft. In den Heimen impfen mobile Impfteams.

Regelmäßig wird die Frage nach Nebenwirkungen und Zusatzstoffen gestellt. Dazu liegen uns keine offiziellen medizinischen Fach-Informationen vor.

Interessantes steht aber unter :

https://www.focus.de/gesundheit/news/erste-corona-impfstoffe-biontech-und-moderna-impfstoff-komplette-zutatenliste-und-nebenwirkungen_id_12802746.html

Beachten Sie auch die auf dieser Seite weiterführenden links (blau)

 

Wie bekomme ich die Impfung ?

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html

 

https://www.mags.nrw/coronavirus-impfablauf

 

Das nächstgelegene Impfzentrum:

Flughafen Münster-Osnabrück, Terminal 1 - Airportallee 1 - 48268 Greven

Termine unter tel. 116 117  (nachdem Sie einen Einladungs-Brief vom Land NRW erhalten haben) Ohne Termin werden Sie nicht geimpft !

 

 

13.12.2020

 

Häufig wird mittlerweile die Frage gestellt, wie es denn jetzt mit der Impfung aussieht, ob wir eine Bescheinigung ausstellen können, die/den Anfragende(n) priorisiert.

- Uns wird angekündigt, daß wir als Hausärzte bzgl. chronischer Erkrankungen (Risikogruppe)  eine solche Bescheinigung ausstellen werden, die gemeinsam mit dem Personalausweis (Alter !) dann im Impfzentrum Berücksichtigung findet. Bei Neuerungen geben wir an dieser Stelle Auskunft......

 

10.12.2020

 

Da die "Westfälischen Nachrichten" nun Werbung für Covid-Antigen-Tests machen, die ein Lengericher Pflegedienst anbietet, möchte ich an dieser Stelle dazu Stellung nehmen:

 

Ist ein ambulanter Pflegedienst bzgl. Pflegeleistungen derart unterfordert, daß man eine andere Einkommensquelle sucht ? Andere Pflegedienste klagen wegen Überlastung ! Diesen gemeinsam ist wohl, daß die entsprechenden Einkommen zu gering sind, was ja bekanntermaßen zu einem Hamsterrad an "Pflegegeschwindigkeit" (deutschlandweit) geführt hat.

Das Angebot, einen Covid 19-Antigen-Test zu machen, besteht bei uns in der Arztpraxis schon seit Wochen: der Preis ist 35,- € , eine ärztliche Beratung dazu ist möglich, eine Bescheinigung nach 15 min. (Auswertungszeit des Tests) wird regelmäßig ausgestellt.

Bei einem positiven Antigen Test wird ein PCR Test angefertigt und baldmöglichst an ein Labor geschickt. Die Quarantäne gilt dann ab sofort bis zum negativen Ergebnis.

Diese Tests sind möglich innerhalb der Infektionssprechstunde, aber auch in der sonstigen Zeit, da es ja um "Nicht-Erkrankte" handelt. Das Angebot ist also über die gesamte Sprechstundenzeit möglich.

 

Mir ist in Lengerich und Umgebung keine hausärztliche Praxis bekannt, die das nicht genauso durchführt.

 

Irreführend ist natürlich auch das Vorgehen von Politik und Medien - Lehrer sollen sich z.B. selbst testen (!?) ...und dann ?....  Vielleicht sollte man in den Ministerien und den Redaktionen doch mal auch einen Arzt fragen....

 

25.10.2020

Testungen auf Corona-Virus

Auch weiterhin werden Erkrankte mit Fieber (87,9%) trockenem Husten (67,7%), Abgeschlagenheit (38,1%) , Auswurf (33,4%) , Kurzatmigkeit (18,6%) ,Geruchs- und Geschmacksstörungen (?) Schmerzen des Kopfes, Halses, Kiefergelenk und sonstige Gliederschmerzen (ca.13-15%), Schüttelfrost (11,4%) und seltener Übelkeit/Erbrechen, Durchfall oder Schnupfen (jeweils < 5 %) auf Covid 19 getestet. (in Klammern Häufigkeit der Beschwerden bei Covid 19)

Bitte berücksichtigen Sie, daß selbstverständlich äußerste Vorsicht einzuhalten ist, bis das Ergebnis vorliegt. Dazu wird "krank" geschrieben, sollten Kontakte auf das Notwendigste beschränkt werden und die Regeln des Abstands, des Mund-Nase-Schutzes und der Hygiene  (Hände waschen und Griffzonen, wie Türgriffe, Armaturen in Bad und Küche usw desinfizieren bzw reinigen.) streng eingehalten werden.

Das Ergebnis des sog.PCR Tests benötigt mehrere Tage, übers Wochenende natürlich länger. Wir übertragen (möglichst und mit Ihrem Einverständnis) ihre Handy Nr. auf den Labor-Überweisungsschein, damit das Labor Ihnen im "postiven Fall"* eine Nachricht schicken kann. (* die Medizin spricht von "positiv", wenn das getestete Ergebnis die Erkrankung oder Infektion bestätigt)

Für ein schnelles Ergebnis steht uns der (bisher nur teils anerkannte) Antigen Schnell-Test zur Verfügung. Wir haben dann ein Ergebnis in 15 Minuten. Dieser Test wird nicht von der Krankenkasse bezahlt und muss selbst bezahlt werden. Bitte haben Sie Verständnis, daß elektronische Bezahlung bei uns nicht möglich ist. Eine Quittung ist selbstverständlich.

 

Ebenso gibt es Tests für "Nicht-Erkrankte" : Reiserückkehrer aus Risikogebieten (innerhalb von 10 Tagen nach Reiserückkehr), Schulen und Kita`s  ( aber max. 3 x bis Weihnachten), Corona-Warn-App (mit Meldung "erhöhtes Risiko) und neuerdings Beschäftigte und Bewohner von Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen, sowie MitarbeiterInnen in medizinischen Einrichtungen. Für diese Tests können Sie einen Termin in unserer Praxis vereinbaren (auch über Threema oder whatsapp, s.o.)

Bei einer größeren Zahl an ProbandInnen (> 10 Personen) können wir auch zu Ihnen kommen.

 

weitere Informationen unter:

https://www.kvwl.de/patient/corona/index.htm

 

06.09.2020

("kostenlose") Corona-Tests :

neben der medizinischen Indikation, z.B. bei Infekten* mit Geruchs/Geschmacksstörung ohne Schnupfen gibt es mehrere Möglichkeiten auf Kosten der Allgemeinheit (Krankenkasse, Sonderverträge) einen Covid Test zu erhalten:  1. bei Warnung über die Corona Warn-App  2. Schulen und Kita´s (bis 09.10.2020)   3. Reiserückkehrer bis 72 h nach Einreise (bis 15.09.2020) . Bitte beachten Sie die Termine, bis wann die Tests durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, daß nicht jeder Infekt (* s.o.) getestet wird .

Ein Test auf eigene Kosten oder auch auf Kosten des Arbeitgebers (Rechnungsempfänger muss angegeben werden) ist natürlich weiterhin möglich.

Wir bieten ab sofort auch Covid-19 Antigen-Schnelltests an. Bei diesen Tests gibt es zwar "nur" 97-99% ige Sicherheit. Diese ist bei den PCR Tests aber auch eingeschränkt. Für eigene Information oder für die Arbeitgeber halten wir diese Tests für genügend und haben ein "Sofort-Ergebnis"

21.04.2020

Das Tragen von Mundnaseschutz wird zunehmend für Einkäufe, öffentliche Verkehrsmittel und Arztbesuche verpflichtend.  Für alle Besucher unserer Praxis ist der Mund-Nase-Schutz verpflichtend. Sie können bei uns einen Mund-Nase-Schutz erwerben (s.u.) , im Notfall ist auch das Tragen eines Schals über Mund und Nase möglich.

 

20.04.2020

Die Praxis ist ab sofort wieder normal geöffnet. Um aber weiterhin die Infektiosität einzudämmen, möchten wir darum bitten, mit einem Mundschutz die Praxis aufzusuchen.

 

13.04.2020

 

Nun hat es auch uns ereilt: Das Corona Virus ist bei einer Mitarbeiterin positiv getestet,  weiterhin wurde einmal ein positiver Immunglobulin Antikörper getestet. Die Praxis dürfte in voller Schutzkleidung weiterarbeiten. Wir haben uns aber entschieden, komplett in die Selbst-Isolation zu gehen, um andere nicht zu gefährden. Dieses wird zunächst bis zum 17.04. so sein. Weiteres hängt von unseren weiteren Testungen ab.

 

01.04.2020

 

Es häuft sich die Nachfrage nach Testkriterien (RKI) . In den Abstrichstellen (Rheine,Münster) ist ein Abstrichtest möglich. Dieser erfolgt nur bei Symptomen (Fieber, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksstörungen) und Kontakt zu Infizierten.

Dieser Test gibt immer nur Auskunft für einen kurzen Zeitraum. Es kann sein, daß ich heute negativ (also kein Corona) getestet werde, 3 Tage später aber doch infiziert sein kann. Antikörper Tests sind in Entwicklung, werden aber sicher zunächst für medizinisches Personal vorbehalten sein.

Bitte achten Sie weiterhin - überall - insbesondere in medizinischen Einrichtungen die Abstandsregel von > 2 m , näher wird wohl mit Mundschutz (auch Schals und sonstige Baumwollkonstruktionen ok sein.

 

29.03.2020

 

(siehe auch 20.03. ) die Praxis ist zwar verschlossen. Wir sind trotzdem anwesend ! Unter Einhaltung der Regeln behandeln wir, stellen Rezepte und Überweisungen aus. Weiterhin wird großzügig krankgeschrieben. (auch nach telefonischer Absprache)

Bitte kommen Sie zum Hintereingang, ggf. das Fenster daneben.(siehe Aushang)

 

Mittlerweile wurden in Deutschland fast 60.000 Menschen positiv auf Corona Virus getestet , etwas über 450 Menschen sind seit Ausbruch in Deutschland verstorben.

Wir sollten aber auch nicht vergessen, daß in Deutschland jedes Jahr fast 1 Millionen Menschen versterben. Das sind täglich über 2500.  Machen wir das Beste aus der Situation: eine Verzögerung der Infektionswelle kann in Deutschland bewirken, daß das Gesundheitssystem dem Ganzen gewachsen ist. Also halten wir die aufgestellten Regeln ein:  Abstand (> 2 m) halten, Hände waschen und nicht überall anfassen.

 

Übertreiben könnten wir es mit zuviel tragen von Handschuhen, ständigem Desinfizieren, Bestehen auf mehr Abstände, als oben beschrieben....Atemschutzmasken ? - Können helfen, andere nicht anzustecken....also insbesondere bei medizinischen und pflegerischen Anwendungen, bei denen kürzere Abstände notwenig sind.

Was bringen Atemschutzmasken ? (aus chip.de)

 

Gut für unser körpereigenes Abwehrsystem sind : Zuversicht !!! , gesunde Ernährung, ggf. Ergänzung durch Vitamine (Vitamin D 4000 IE tgl.), Mineralien (Zink, Selen), angemessene Bewegung (Spazieren gehen, Radfahren, Sport zuhause), Einhalten eines gleichmäßigen Tagesrhythmus (Schlaf 7-8 h), Verzicht auf Nikotin !!!! , begrenzen von Alkohol

 

20.03.2020:

 

die Praxis kann ab sofort nur noch nach telefonischer Vereinbarung betreten werden. Zum Schutze aller haben Sie bitte Verständnis dafür.

 

Nur infektfreie- und Patienten ohne Kontakt zu Corona Patienten dürfen die Praxis betreten. Auch hier halten wir gemeinsam einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Patienten und den MitarbeiterInnen ein.

 

Rezept – und Überweisungsbestellungen können Sie telefonisch übermitteln. Die Formulare können auch über das Fenster zum Innenhof überreicht werden. (hinter dem Fahrradständer)

 

 

Corona / Covid - Test zuhause

 

Krankschreibungen wegen Infekten sind vorrübergehend und ab sofort auch mit telefonischer Absprache möglich. Ein persönliches Erscheinen ist dzt. nicht notwendig. (mehrere kamen schon ans Fenster)

 

17.03.2020

 

Die Maßnahmen der Regierung werden nicht von allen komplett verstanden, deshalb:

Feiern Sie keine Partys , schicken Sie ihre Kinder nicht auf Spielplätze, nicht zu den Großeltern (insbesondere bei Grunderkrankung). Halten Sie bei Einkäufen 2 Meter Abstand von anderen Kunden und den Verkäufern.

 

Der Virologe Prof. Hendrik Streeck schreibt in der faz "neue Symptome" und erklärt einiges detailiiert zum Virus. (Geschmacks- und Geruchsstörung)

 

Zum Thema Ibuprofen wurde die Nachricht angeblich aus Wien zwar als fake festgestellt. Es ist aber folgendes dazu zu bedenken. Ibuprofen wirkt genauso wie Paracetamol und auch Metamizol fiebersenkend. Viele Ärzte - auch wir - benutzen diese Medikamente, vorwiegend um die Beschwerden zu lindern. Die Gliederschmerzen werden gelindert und das Fieber wird gesenkt. Aber - "Fieber hilft heilen" - die Immunabwehr wird durch erhöhte Temperatur deutlich verstärkt. Dies wird in verschiedenen Studien belegt. Lassen Sie also Fieber in einem gewissen Maße zu. Temperaturen bei ca. 38,5 °C bis 40°C sind gesund. Leider fühlt man sich dabei schlecht. Empfehlung wäre z.B. der Kompromiß, zur Nacht ein "fiebersenkendes Mittel" zu benutzen, damit man besser schlafen kann. Individuell muss das ohnehin beurteilt werden, z.B. unter Berücksichtigung der allgemeinen Kondition.

 

15.03.2020 

 

aus ntv -->  wann ist die Corona Welle überstanden ?

 

In der Bevölkerung ist das Thema nun allgemein angekommen. Man beobachtet in den Einkaufsstraßen und Märkten einen deutlichen Rückgang der Besucher. Die Menschen halten eine respektvolle Distanz ein. Größere Veranstaltungen, insbesondere diejenigen mit sehr engen Menschenkontakten werden abgesagt. Es erfolgte ein Aufruf, wenn möglich ein Rad zu benutzen statt den öffentlichen Verkehrsmitteln.  Das heißt aber nicht, dass wir immer in unseren Wohnungen bleiben müssen. Alles was mit genügend Abstand zu tun hat, dürfen wir tun. Gehen Sie z.B. gerne wandern oder radfahren !

Von einem persönlichen Besuch z.B. der Großeltern im Seniorenheim wird dzt. abgeraten. Ob das über längere Zeit einzuhalten sein sollte, wird fraglich sein.

Immerhin gehen Virologen davon aus, dass wohl leider nicht mit Eintritt des Frühjahrs die Krise beendet sein wird. Ein vorläufiger Höhepunkt der Pandemie könnte im Laufe des Sommers erst erreicht sein.

 

Was tun bei Corona Verdacht ? - die "Krautreporter" haben die derzeitigen Sachstände ganz gut zusammengefasst - insbesondere die Symptome, die Corona von Influenza Grippe und Erkältungen unterscheiden, sind unter Frage 2 gut aufgeführt.

Interessant sind auch immer die aktuellen Sachstände von Prof. Christian Drosten , der ja auch die Bundesregierung berät

Mittlerweile ist eine Abstrichstelle in Rheine -  Beethovenstr.101 - eingerichtet.

Angemeldete ( !! ) Patienten können dort einen Abstrich bekommen. Bitte habe Sie weiterhin Verständnis, dass symptomfreie Personen nur unter bestimmten Umständen getestet werden können. (Krautreporter Frage 3 ;)

 

08.03.2020 : am 06.03. fand im Osnabrücker Landkreis-Gebäude ein Treffen von Gesundheitsamt und Hausärzteschaft statt. Es wurde auf Informations-Irrtümer hingewiesen und seitens des Gesundheitsamts um die aktive Mithilfe der niedergelassenen Ärzte gebeten. Tests auf Corona sind ausschließlich für Erkrankte mit begründetem Verdacht auf Kontakt zu Corona-Infizierten vorgesehen. Bzgl. des "Schulbus" von Südtirol nach Osnabrück  wurden (nur) die an Fieber erkrankten Schüler getestet und waren nicht am Corona Virus infiziert. Ein Test ist an speziell vorgesehenen Containern möglich. Die Entscheidung darüber wird - nach telefonischem Erst-Kontakt mit dem Hausarzt - im Weiteren dann von einem Arzt des Gesundheitsamts entschieden. Die freiwillig Beschäftigten Ärzte und Helferinnen an den Stationen werden vom Land Niedersachsen mit entsprechender Schutzkleidung versorgt.

Das Gesundheitsamt von Osnabrück wird zur Zeit von "gesunden Besorgten" überlastet.

In NRW sind uns vergleichbare Veranstaltungen zwischen Ärzteschaft und Gesundheitsamt (oder auch Politik) nicht bekannt; werden möglicherweise folgen.....

Für Schülergruppen aus Südtirol ist vom Gesundheitsamt Steinfurt häusliche Quarantäne verhängt. Dies gelte nicht für die im Haushalt lebenden Angehörigen (?) (Teil-Quarantäne ?)  Es bleibt abzuwarten, ob die drastischen Lösungsansätze in Italien hilfreicher sein werden als die Kompromißlösungen bei uns. Wenn Minister Spahn empfiehlt, Veranstaltungen über 1000 Personen zu meiden, wird es bestimmt auch hilfreich sein, kleinere Veranstaltungen mit z.B. näherem körperlichen Kontakt zu berücksichtigen.

 

01.03.2020 : Die Gesundheitsämter und spezielle Kliniken (z.B. Uni-Klinik Münster), die in der Lage sind zusätzlich zu ihrer sonstigen Arbeit Isolierstationen einzurichten und Intensiv-Plätze vorzuhalten haben die Versorgung und Diagnostik von Corona-Verdachtsfällen übernommen.

Wir als Hausärzte entnehmen unsere Informationen genauso wie alle sonstigen Bürger den Medien und Veröffenlichungen von Politik und Instituten. (Infos unter dem link des Gesundheitsministeriums u.a. auch zum Robert Koch Institut)

 

Wir können derzeit noch keine Corona-Abstriche anfertigen. Deshalb bitten wir Sie - im Verdachtsfall ! - Kontakt zu den entsprechenden Stellen aufzunehmen, die dafür zuständig sind.

Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Nummer (0211) 855 47 74

Es ist auch gar nicht denkbar, dass wir Corona-Virus-Diagnostik machen, solange wir nicht mit der geforderten Schutzausrüstung ausgestattet sind. Sollte in der Praxis ein Corona-Virus-Verdachtsfall vorstellig werden, würden wir wahrscheinlich im Weiteren dann 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden und solange die Praxis schließen müssen.

Also bitte kommen Sie mit einem Verdacht auf Corona-Virus nicht ! in die Praxis. Ebenso würden Sie auch nicht von uns besucht werden. Dieses wird alles vom Ministerium und den Gesundheitsämtern organisiert und durchgeführt.

 

www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-02/coronavirus-hygienetipps-ansteckung

 

Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen

 

Muss ich überhaupt Angst und Sorge haben ?

 

....und warum wird weltweit überhaupt ein so großer Aufwand betrieben ?

 

Das Influenza-Grippe-Virus von 2018 hat in Deutschland angeblich > 30.000 Todesopfer gefordert. Natürlich sind nur ganz wenige davon nicht auch ansonsten schwer erkrankt gewesen. Also sind diese Menschen an Grippe und einer erheblichen Grunderkrankung erkankt gewesen. Eine der häufigsten dieser Grunderkrankungen ist die COPD , die ausschließlich Raucher betrifft. (schwerer Betroffene in China sind oft Raucher)

Wäre das nicht ein geeigneter Anlass das Rauchen zu beenden ?   ;)

Coronavirus Experte Drosten warnt in Illner Talk vorm Rauchen

 

Sorge haben wir also nicht um die Patienten, die in der Lage sind, sich noch zuhause selbst zu versorgen (dzt. alle Betroffenen in Heinsberg), sondern um diejenigen, die mit schwerer Atemnot und hohem Fieber vom Rettungsdienst in die Kliniken gebracht würden.

Für alle anderen gilt - bei allen Viruserkrankungen !!! - ist die wirksamste Medizin die Krankschreibung und sich zuhause zu erholen. Ergänzende Mittel zum Schleimlösen oder auch die Immunabwehr zu unterstützen sind okay. Antibiotika helfen hier nicht, sondern schaden unter Umständen. (siehe auch unter dem link RESIST )

 Der entscheidende Unterschied zu unserem gewohnten Influenza Virus scheint die längere Ansteckungsfähigkeit vor der Erkrankung zu sein. (link s.o.  Zeit.de / Hygiene)