Buntstifte e.V. - Patientenverfügung, Vollmacht, Betreuungsangelegenheiten
Die Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich Sache eines Notars. Die Patientenverfügung ist grundsätzlich eine Entscheidung, die jeder für sich trifft. Der Arzt kann aber die (aus medizinischer Sicht) Entscheidungsfähigkeit bestätigen. Kurz können wir dazu beraten. Eine ausführliche Beratung ist grundsätzlich keine Kassenleistung.